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AG Bielefeld, 28.09.2023 - 401 C 136/23 |
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Volltextveröffentlichung
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- BGH, 26.04.2022 - VI ZR 147/21
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Sicherungsabtretung von Reparaturkostenersatz; …
Auszug aus AG Bielefeld, 28.09.2023 - 401 C 136/23
Hiernach wird der "erforderliche" Herstellungsaufwand nicht allein durch Art und Ausmaß des Schadens sowie die örtlichen und zeitlichen Gegebenheiten für seine Beseitigung, sondern auch durch die spezielle Situation des Geschädigten, insbesondere seine Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten bestimmt (BGH, Urteil vom 26.04.2022, VI ZR 147/21, NJW 2022, 2840 Rn. 12 m.w.N.).